Niemandem möchte man wünschen, dass er sie braucht. Doch leider gibt es Situationen im Leben, in denen ein Blick in die Schmerzensgeldtabelle notwendig wird. Das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) hat jetzt die Schmerzensgeldtabelle 2016 (3. Ausgabe) veröffentlicht. Die Gründe, warum man einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben kann, sind vielfältig: Autounfall, ärztlicher Behandlungsfehler, Fehldiagnose, Hundebiss, Freiheitsentzug oder Mobbing – um nur einige Beispiele zu nennen. Aber auch wenn nach der Haarfärbung beim Friseur die Haare ausfallen, der Piercer oder Tätowierer „schlecht gearbeitet“ hat, kann es Schmerzensgeld geben. Über 160 Schmerzensgeldsätze Die Verletzung muss nicht immer groß und ganz schlimm sein. Auch bei kleinen Verletzungen besteht ein Schmerzensgeldanspruch. Egal ob leichte Prellungen… Mehr Lesen
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