Niemandem möchte man wünschen, dass er sie braucht. Doch leider gibt es Situationen im Leben, in denen ein Blick in die Schmerzensgeldtabelle notwendig wird. Das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) hat jetzt die Schmerzensgeldtabelle 2016 (3. Ausgabe) veröffentlicht.

Die Gründe, warum man einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben kann, sind vielfältig: Autounfall, ärztlicher Behandlungsfehler, Fehldiagnose, Hundebiss, Freiheitsentzug oder Mobbing – um nur einige Beispiele zu nennen. Aber auch wenn nach der Haarfärbung beim Friseur die Haare ausfallen, der Piercer oder Tätowierer „schlecht gearbeitet“ hat, kann es Schmerzensgeld geben.

 

Über 160 Schmerzensgeldsätze

Die Verletzung muss nicht immer groß und ganz schlimm sein. Auch bei kleinen Verletzungen besteht ein Schmerzensgeldanspruch. Egal ob leichte Prellungen oder schwerste Verbrennungen – die DAWR Schmerzensgeldtabelle gibt Aufschluss darüber, wieviel Schmerzensgeld man für seine erlittenen Schmerzen erhalten kann. Schmerzensgeld gibt es aber nicht nur bei sichtbaren körperlichen Verletzungen. So kann z.B. auch im Falle von Mobbing am Arbeitsplatz ein Schmerzensgeldanspruch bestehen. In der aktuellen DAWR Schmerzensgeldtabelle finden Sie über 160 verschiedene Schmerzensgeldsätze, die mit über 250 Urteilen belegt sind.

 

Schmerzensgeldtabelle – kostenlos online und als PDF

Die DAWR Schmerzensgeldtabelle ist Anfang November aktualisiert worden und kann jetzt kostenlos unter www.dawr.de/schmerzensgeldtabelle eingesehen oder auch – ebenfalls kostenlos – als PDF(87 Seiten Umfang) heruntergeladen werden. Die DAWR Schmerzensgeldtabelle wird von Rechtsanwälten im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) erstellt und laufend aktualisiert.

Für Rechtsanwälte:

Als Anwalt / Anwältin können Sie gern kostenlos die pdf-Version der DAWR Schmerzensgeldtabelle in Ihre Kanzlei-Webseite integrieren und dort als besonderen Service zum Download anbieten.

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