Die Rechtsentwicklung im Bereich der neuen Medien schreitet rasant voran. Die IT- und Internetnutzung berührt sehr viele Lebens- und Rechtsbereiche und wirft permanent die Frage auf, wie traditionelle Rechtsnormen vor dem Hintergrund der neuen Medien auszulegen und anzuwenden sind. Vom Fachanwalt für IT-Recht werden gemäß § 14k FAO umfangreiche Kenntnisse erwartet: das Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business), die Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, die Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten, das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste, die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht, Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht, Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien sowie die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. Erfolgreich kann hier nur sein, wer sich kontinuierlich und intensiv mit der Materie beschäftigt.
- Inhalt: 2 Aufsätze und 3 Entscheidungsanmerkungen inklusive Online-Archiv und Prüfungsgebühr
- Erscheinungsweise: vierzehntäglich
- ISSN: 1865-5289
Das AnwaltZertifikatOnline liefert praxisorientierte schnelle Information nach einem vorgegebenen Schema, welches den Lektüreaufwand für den Anwalt minimiert und ihn immer auf dem aktuellen Stand hält.
Herausgeber Prof. Dr. Peter Bräutigam
Dr. Peter Bräutigam ist Rechtsanwalt und Partner bei Nörr Stiefenhofer Lutz, einer internationalen Kanzlei mit ca. 330 Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftprüfern. Er ist dort Leiter der Praxisgruppe IT-Recht und Verhandlungsführung.
Homepage: www.noerr.com
Herausgeber Prof. Dr. Dirk Heckmann
Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, Technische Universität, München
Direktor im Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation bidt.digital
Homepage: https://www.gov.tum.de/elaw/startseite/