Logo des DAWR
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Das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) ist jetzt auch bei facebook vertreten.

Das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) wird von der ra-online GmbH betrieben und hat sich zum Ziel gesetzt, Rechtssuchende und Rechtsanwälte zusammenzubringen.

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im DAWR eingetragen sind, werden umfassend im Internet beworben und bekannt gemacht. Der DWAR bietet Anwälten nicht nur einen Eintrag auf der Internetseite www.anwaltsregister.de (oder auch kurz: www.dawr.de), sondern darüber hinaus vielfältige Marketing- und Werbemöglichkeiten.

DAWR ist auf vielen Partnerseiten vertreten

So werden im DAWR eingetragene Rechtsanwälte auch über die Internetseiten www.kostenlose-urteile.de, www.refrago.de, www.mietminderungstabelle.de, www.rechtsplitter.de und www.urteile-zum-winterdienst.de beworben. Im DAWR eingetragene Rechtsanwälte sind somit auf vielen Internetseiten vertreten, auf denen Rechtssuchende nach Rechtsrat suchen. Es macht Sinn, als Anwalt dort vertreten zu sein, wo Rechtssuchende sind.

RA-VIP-Kommentarfunktion

Ferner können Anwälte, die im DAWR mit einem Marketing-Top-Eintrag vertreten sind, RA-VIP-Kommentare auf den Internetseiten www.kostenlose-urteile.de, www.refrago.de und www.rechtsplitter.de schreiben. Mit jedem RA-VIP-Kommentar können Anwälte ihre Anwaltskompetenz zeigen und machen damit zugleich Marketing in eigener Sache. Natürlich wird der VIP-Kommentar mit dem Bild des Anwalts oder dem Logo der Kanzlei versehen und verlinkt auf die Webseite des Anwalts sowie auf den Facebook-, Google+ Twitter- und Xing-Account der Kanzlei.

Eigene Artikel

Anwälte, die im DAWR mit einem Marketing-Top-Eintrag vertreten sind, können zudem eigene Artikel veröffentlichen, z.B. auf www.refrago.de (Rechtsfragen Online) in Form einer Rechtsfrage oder auf www.rechtsplitter.de. Die Texte werden in vielfältiger Weise beworben und bekannt gemacht, z.B. über den Newsletter von kostenlose-urteile.de, der über 22.000 Empfänger zählt. So kann man sich als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin schnell noch bekannter machen. Einen Text auf refrago.de in Form einer allgemeinen Rechtsfrage (z.B. In welchen Fällen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?) können wir nur wärmstens empfehlen. Sie erreichen damit tausende Leser und können gutes Marketing betreiben.

Weihnachtsaktion

Wer als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin noch nicht im DAWR vertreten ist, kann sich jetzt anmelden. Im Rahmen einer Weihnachtsaktion entfällt die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 49,- Euro. Bis zum 22.12.2014 können so 49,- Euro gespart werden. Einen Eintrag im DAWR gibt es bereits ab 2,- Euro im Monat. Der Marketing-Top-Eintrag, der alle Leistungen enthält kostet nur 19,- Euro im Monat oder 199,50 im Jahr (entspricht einem Rabatt von 1,5 Monaten).

Hier können Sie Ihren DAWR-Eintrag online bestellen.

Bei Fragen zum DAWR-Eintrag sind wir gern für Sie unter 030 / 280 43 600 da. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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